Feiertage Sachsen

    Das Bundesland Sachsen hat 12 gesetzliche Feiertage pro Jahr. Es gehört damit im Vergleich mit anderen deutschen Bundesländern zu jenen mit den meisten Feiertagen. Die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben etwa nur 10 gesetzliche Feiertage. Mehr Feiertage, nämlich 13, gibt es einzig in Bayern.

    Sachsen ist das einzige deutsche Bundesland, in dem der Buß- und Bettag ein gesetzlicher Feiertag ist.

    Nachfolgend die gesetzlichen Feiertage des Bundeslandes Sachsen für das aktuelle und nächste Jahr.

    Siehe "gesetzliche Regelung" für Ausnahmeregelungen, z. B. zu Fronleichnam.

    Feiertage Sachsen 2026

    Do 01.01.2026 § Neujahr
    Fr 03.04.2026 § Karfreitag
    Mo 06.04.2026 § Ostermontag
    Fr 01.05.2026 § Tag der Arbeit
    Do 14.05.2026 § Christi Himmelfahrt
    Mo 25.05.2026 § Pfingstmontag
    Do 04.06.2026 § Fronleichnam *
    Sa 03.10.2026 § Tag der Deutschen Einheit
    Sa 31.10.2026 § Reformationstag
    Mi 18.11.2026 § Buß- und Bettag
    Fr 25.12.2026 § 1. Weihnachtstag
    Sa 26.12.2026 § 2. Weihnachtstag

    * Siehe "Gesetzliche Regelung"

    Anzahl der Feiertage: 12

    Feiertage Sachsen 2027

    Fr 01.01.2027 § Neujahr
    Fr 26.03.2027 § Karfreitag
    Mo 29.03.2027 § Ostermontag
    Sa 01.05.2027 § Tag der Arbeit
    Do 06.05.2027 § Christi Himmelfahrt
    Mo 17.05.2027 § Pfingstmontag
    Do 27.05.2027 § Fronleichnam *
    So 03.10.2027 § Tag der Deutschen Einheit
    So 31.10.2027 § Reformationstag
    Mi 17.11.2027 § Buß- und Bettag
    Sa 25.12.2027 § 1. Weihnachtstag
    So 26.12.2027 § 2. Weihnachtstag

    * Siehe "Gesetzliche Regelung"

    Anzahl der Feiertage: 12

    Weiterführende Links

    Gesetzliche Regelung

    • Fronleichnam ist in Sachsen nur in den vom Staatsministerium des Inneren bestimmten Regionen ein gesetzlicher Feiertag (siehe Fronleichnamsverordnung).
    • Die Gemeinden können einen örtlichen Gedenktag zur Erinnerung an die friedliche Revolution 1989 bestimmen.
    • Schüler*innen, Auszubildende und Arbeitnehmer*innen haben das Recht, dem Unterricht, der Ausbildung oder der Arbeit an religiösen Feiertagen fernzubleiben.
    • Gedenk- und Trauertage sind: der Volkstrauertag (vorletzter Sonntag vor dem 1. Advent) und der Totensonntag (letzter Sonntag vor dem 1. Advent).

    Siehe: