Feiertage Nordrhein-Westfalen

    Das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) hat 11 gesetzliche Feiertage pro Jahr. Es liegt damit im Vergleich zu anderen deutschen Bundesländern im Mittelfeld was die Anzahl der Feiertage betrifft. Weniger gesetzliche Feiertage hat etwa Berlin mit nur 10, mehr gibt es etwa in Baden-Württemberg mit 12.

    Nordrhein-Westfalen ist eines der fünf deutschen Bundesländer, in welchen Allerheiligen (1. November) ein gesetzlicher Feiertag ist.

    Nachfolgend die gesetzlichen Feiertage des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) für das aktuelle und nächste Jahr.

    Feiertage Nordrhein-Westfalen 2026

    Do 01.01.2026 § Neujahr
    Fr 03.04.2026 § Karfreitag
    Mo 06.04.2026 § Ostermontag
    Fr 01.05.2026 § Tag der Arbeit
    Do 14.05.2026 § Christi Himmelfahrt
    Mo 25.05.2026 § Pfingstmontag
    Do 04.06.2026 § Fronleichnam
    Sa 03.10.2026 § Tag der Deutschen Einheit
    So 01.11.2026 § Allerheiligen
    Fr 25.12.2026 § 1. Weihnachtstag
    Sa 26.12.2026 § 2. Weihnachtstag

    Anzahl der Feiertage: 11

    Feiertage Nordrhein-Westfalen 2027

    Fr 01.01.2027 § Neujahr
    Fr 26.03.2027 § Karfreitag
    Mo 29.03.2027 § Ostermontag
    Sa 01.05.2027 § Tag der Arbeit
    Do 06.05.2027 § Christi Himmelfahrt
    Mo 17.05.2027 § Pfingstmontag
    Do 27.05.2027 § Fronleichnam
    So 03.10.2027 § Tag der Deutschen Einheit
    Mo 01.11.2027 § Allerheiligen
    Sa 25.12.2027 § 1. Weihnachtstag
    So 26.12.2027 § 2. Weihnachtstag

    Anzahl der Feiertage: 11

    Weiterführende Links

    Gesetzliche Regelung

    • An den gesetzlichen Feiertagen sind nicht nur Arbeiten, die die Ruhe des Tages stören verboten, sondern auch Treib-, Lapp- und Hetzjagden.
    • Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel, in geschlossenen Räumen und Umzüge sind während der Hauptzeit des Gottesdienstes verboten. Ausgenommen davon sind der 3. Oktober, wenn dieser auf einen Wochentag fällt und der 1. Mai.
    • Gedenk- und Trauertage sind: der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem 1. Advent) und der Totensonntag (letzter Sonntag vor dem 1. Advent). Es gelten Verbote für bestimmte Aktivitäten, siehe: Stille Feiertage.

    Siehe: Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (recht.nrw.de)