Feiertage Schleswig-Holstein

    Nachfolgend die gesetzlichen Feiertage des Bundeslandes Schleswig-Holstein für das aktuelle und nächste Jahr.

    Feiertage Schleswig-Holstein 2025

    Mi 01.01.2025 § Neujahr
    Fr 18.04.2025 § Karfreitag
    Mo 21.04.2025 § Ostermontag
    Do 01.05.2025 § Tag der Arbeit
    Do 29.05.2025 § Christi Himmelfahrt
    Mo 09.06.2025 § Pfingstmontag
    Fr 03.10.2025 § Tag der Deutschen Einheit
    Fr 31.10.2025 § Reformationstag
    Do 25.12.2025 § 1. Weihnachtstag
    Fr 26.12.2025 § 2. Weihnachtstag

    Anzahl der Feiertage: 10

    Feiertage Schleswig-Holstein 2026

    Do 01.01.2026 § Neujahr
    Fr 03.04.2026 § Karfreitag
    Mo 06.04.2026 § Ostermontag
    Fr 01.05.2026 § Tag der Arbeit
    Do 14.05.2026 § Christi Himmelfahrt
    Mo 25.05.2026 § Pfingstmontag
    Sa 03.10.2026 § Tag der Deutschen Einheit
    Sa 31.10.2026 § Reformationstag
    Fr 25.12.2026 § 1. Weihnachtstag
    Sa 26.12.2026 § 2. Weihnachtstag

    Anzahl der Feiertage: 10

    Weiterführende Links

    Gesetzliche Regelung

    • In Schleswig-Holstein ist der Reformationstag seit 2018 ein gesetzlicher Feiertag. Der 31. Oktober 2017 war aufgrund des 500. Reformations-Jubiläums ein einmaliger gesetzlicher Feiertag.
    • Alle Handlungen, die den Gottesdienst stören und Versammlungen unter freiem Himmel bzw. öffentliche Aufzüge, sind verboten.
    • Stille Feiertage und kirchliche Feiertage unterliegen dem besonderen Verbot, um den ernsten Charakter des Tages nicht zu stören.

    Siehe: Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG) (gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de)

    Aktuelles

    Seit 2025 können sich Muslim*innen in Schleswig-Holstein am ersten Tag des Ramadans sowie am ersten Tag des Opferfests freistellen lassen. Das regelt ein Vertrag, der zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Landesverband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschland e. V. abgeschlossen wurde. Es handelt sich bei den beiden Tagen jedoch nicht um gesetzliche, sondern um religiöse Feiertage. Dementsprechend müssen für die Freistellung Urlaubstage verwendet werden, wobei es dem Arbeitgeber obliegt, ob ein entsprechender Urlaubsantrag genehmigt wird. Die Regelung gilt sowohl für Beamt*innen als auch für Beschäftigte. Schüler*innen dürfen an diesen Tagen entschuldigt dem Unterricht fernbleiben (schleswig-holstein.de).