Feiertage Mecklenburg-Vorpommern

    Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat 11 gesetzliche Feiertage pro Jahr. Es liegt damit im Vergleich mit anderen deutschen Bundesländern bezüglich der Anzahl an Feiertagen im Mittelfeld. Mehr Feiertage gibt es mit 12 z. B. in Baden-Württemberg und Thüringen, weniger sind es mit 10 u.a. in Berlin und Niedersachsen.

    Mecklenburg-Vorpommern ist eines von nur zwei deutschen Bundesländern, in denen der Frauentag (8. März) ein gesetzlicher Feiertag ist.

    Nachfolgend die gesetzlichen Feiertage des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern für das aktuelle und nächste Jahr.

    Feiertage Mecklenburg-Vorpommern 2026

    Do 01.01.2026 § Neujahr
    So 08.03.2026 § Frauentag
    Fr 03.04.2026 § Karfreitag
    Mo 06.04.2026 § Ostermontag
    Fr 01.05.2026 § Tag der Arbeit
    Do 14.05.2026 § Christi Himmelfahrt
    Mo 25.05.2026 § Pfingstmontag
    Sa 03.10.2026 § Tag der Deutschen Einheit
    Sa 31.10.2026 § Reformationstag
    Fr 25.12.2026 § 1. Weihnachtstag
    Sa 26.12.2026 § 2. Weihnachtstag

    Anzahl der Feiertage: 11

    Feiertage Mecklenburg-Vorpommern 2027

    Fr 01.01.2027 § Neujahr
    Mo 08.03.2027 § Frauentag
    Fr 26.03.2027 § Karfreitag
    Mo 29.03.2027 § Ostermontag
    Sa 01.05.2027 § Tag der Arbeit
    Do 06.05.2027 § Christi Himmelfahrt
    Mo 17.05.2027 § Pfingstmontag
    So 03.10.2027 § Tag der Deutschen Einheit
    So 31.10.2027 § Reformationstag
    Sa 25.12.2027 § 1. Weihnachtstag
    So 26.12.2027 § 2. Weihnachtstag

    Anzahl der Feiertage: 11

    Aktuelles

    • Ab 2023 wird der Frauentag am 8. März ein gesetzlicher Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern sein. Damit ist Mecklenborg-Vorpommern das zweite Bundesland nach Berlin, wo der Feiertag bereits offiziell festgelegt wurde, siehe Frauentag.

    Weiterführende Links

    Gesetzliche Regelung

    • Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen, ebenso Umzuge und Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind an Sonn- und Feiertagen (mit Ausnahme des 1. Mai und 3. Oktobers) während der Zeit des Gottesdienstes von 6.00 – 11.30 Uhr verboten.
    • An kirchlichen Feiertagen ist Schülern, Lehrern und Angestellten in einem Beschäftigung- oder Ausbildungsverhältnis grundsätzlich die Möglichkeit des Besuchs des Gottesdienstes zu gewähren.
    • Gedenk- und Trauertage sind: der Volkstrauertag (vorletzter Sonntag vor dem 1. Advent), der Totensonntag (letzter Sonntag vor dem 1. Advent) und der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges.

    Siehe: Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - FTG M-V) (landesrecht-mv.de)