Feiertage Freie Hansestadt Bremen

    Das Bundesland Bremen hat 10 gesetzliche Feiertage pro Jahr. Es gehört damit im Vergleich mit anderen deutschen Bundesländern zu jenen mit den wenigsten Feiertagen. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Saarland, Sachsen und Thüringen haben etwa 12 gesetzliche Feiertage und in Bayern sind es sogar 13.

    Nachfolgend die gesetzlichen Feiertage des Bundeslandes Freie Hansestadt Bremen für das aktuelle und nächste Jahr.

    Feiertage Freie Hansestadt Bremen 2026

    Do 01.01.2026 § Neujahr
    Fr 03.04.2026 § Karfreitag
    Mo 06.04.2026 § Ostermontag
    Fr 01.05.2026 § Tag der Arbeit
    Do 14.05.2026 § Christi Himmelfahrt
    Mo 25.05.2026 § Pfingstmontag
    Sa 03.10.2026 § Tag der Deutschen Einheit
    Sa 31.10.2026 § Reformationstag
    Fr 25.12.2026 § 1. Weihnachtstag
    Sa 26.12.2026 § 2. Weihnachtstag

    Anzahl der Feiertage: 10

    Feiertage Freie Hansestadt Bremen 2027

    Fr 01.01.2027 § Neujahr
    Fr 26.03.2027 § Karfreitag
    Mo 29.03.2027 § Ostermontag
    Sa 01.05.2027 § Tag der Arbeit
    Do 06.05.2027 § Christi Himmelfahrt
    Mo 17.05.2027 § Pfingstmontag
    So 03.10.2027 § Tag der Deutschen Einheit
    So 31.10.2027 § Reformationstag
    Sa 25.12.2027 § 1. Weihnachtstag
    So 26.12.2027 § 2. Weihnachtstag

    Anzahl der Feiertage: 10

    Aktuelles

    Die Grünen wollen den 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus einmalig als arbeitsfreien Feiertag begehen. (Siehe: Grüne: 8. Mai soll im kommenden Jahr Feiertag werden (welt.de))

    Weiterführende Links

    Gesetzliche Regelung

    • In Bremen ist der Reformationstag seit 2018 ein gesetzlicher Feiertag. Der 31. Oktober 2017 war ebenfalls ein gesetzlicher Feiertag anlässlich des 500. Jahrestages der Reformation.
    • Glücksspiel und öffentliche Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind an den gesetzlichen Feiertagen untersagt, vor allem am Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag und am 24. und 25. Dezember.
    • Schüler an allgemeinbildenden Schulen sowie Fach- und Berufsfachschulen haben an Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaft frei. Schüler der Berufsschule werden auf Antrag befreit.

    Siehe: Gesetz über die Sonn- und Feiertage (transparenz.bremen.de)