Volksaufstand in der DDR

    Wann?

    17. Juni 2028

    Wo?

    Berlin

    Der 17. Juni 2028 wurde für Berlin einmalig zu einem Feiertag ernannt, denn an diesem Tag jährt sich der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zum 75. Mal.

    Geschichte

    Hintergründe

    1953 war Deutschland seit vier Jahren in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Westen und in die Deutsche Demokratische Republik (DDR) im Osten geteilt. Das Gebiet der DDR war zuvor Sowjetische Besatzungszone gewesen.

    Geführt wurde der neue Staat von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschland (SED), welche den Realsozialismus nach sowjetischem Vorbild etablierte. Diese Entwicklung ging auf Bestreben der sowjetischen Militärregierung in der Besatzungszone zurück. Obwohl sich diese mit der Entstehung der DDR im Oktober 1949 aus deren Staatsgebiet zurückzog, blieb die DDR bis zu ihrem Ende wirtschaftlich und politisch stark von der Sowjetunion abhängig.

    Beginn der Proteste

    Während die Wirtschaft in der BRD zu Beginn der 1950er-Jahre florierte, schlitterte die DDR immer weiter in den wirtschaftlichen Abgrund. Trotz Unterstützung der Sowjetunion drohte 1953 sogar eine Ernährungskrise. Um diese abzuwenden, beschloss die SED die Erhöhung der Arbeitsnormen. Das bedeutete, dass Arbeiter*innen fortan mehr Arbeit für denselben Lohn erbringen mussten.

    Diese Entwicklungen gingen nicht spurlos an den Bürger*innen der DDR vorüber. So begannen Mitte Juni 1953 Proteste gegen die SED. Ab dem 12. Juni 1953 fanden in mehr als 300 Dörfern spontane Widerstandsaktionen statt. Am 16. Juni kam es in Berlin zu ersten Streiks und Demonstrationszügen. Am 17. Juni 1953 kam es schließlich zum Höhepunkt des Aufstandes. Aufgrund des am Vortag ausgerufenen Generalstreiks legten an diesem Tag zwischen 400.000 und 1,5 Millionen Arbeiter*innen (die genaue Zahl lässt sich nicht bestimmen) die Arbeit nieder, um gegen die SED-Regierung zu demonstrieren.1

    Der Ausgangspunkt der Proteste war zwar die Unzufriedenheit mit der Erhöhung der Arbeitsnormen gewesen, bis zum Aufstand am 17. Juni hatten sich die Forderungen der Streikenden und Demonstrierenden jedoch erweitert. Sie wollten freie Wahlen, den Rücktritt der Regierung und in weiterer Folge eine Wiedervereinigung Deutschlands.

    Neben den Demonstrationen kam es u.a. auch zu zahlreichen Besetzungen von SED-Gebäuden, Stürmungen von Gefängnissen und Brandstiftungen. Als Reaktion darauf wurde von den Sowjets in weiten Teilen der DDR der Ausnahmezustand verhängt. Dadurch oblag der Sowjetunion wieder die Regierungsgewalt über die betroffenen Kreise der DDR. Panzer rollten auf und der Aufstand wurde gewaltsam zurückgeschlagen.

    Folgen

    Mindestens 55 Menschen haben in direktem Zusammenhang mit dem Aufstand ihr Leben verloren. Teilweise wurden sie während der Proteste erschossen, teilweise danach zum Tode verurteilt, einige starben in Haft. Mehrere hundert Personen wurden verletzt und mehr als 13.000 festgenommen. 15.000 Menschen sollen im Zusammenhang mit dem Aufstand schließlich verurteilt worden sein.1,2

    Reaktionen

    Bereits wenige Tage nach dem Aufstand wurde dieser von der SED zu einem "faschistischen Putschversuch" des Westens verklärt. Die DDR-Regierung wies jegliche Schuld am Volksaufstand von sich. So hieß es etwa im DDR-Rundfunk am 18. Juni 1953:

    Es ging nicht um Normen, nicht um freie Wahlen, nicht um die Verbesserung des Lebensstandards, nicht um eine - wie immer geartete - Freiheit; sondern unter Mißbrauch des guten Glaubens eines Teils der Berliner Arbeiter und Angestellten, gegen grobe Fehler bei der Normerhöhung mit Arbeitsniederlegung und Demonstrationen antworten zu müssen, wurde von bezahlten Provokateuren, vom gekauften Abschaum der Westberliner Unterwelt ein Anschlag auf die Freiheit, ein Anschlag auf die Existenz, aus die Arbeitsplätze, auf die Familien unserer Werktätigen versucht. Nicht weil Unzufriedenheit herrschte, haben Provokateure die Unruhen entfesselt, sondern weil von unserer Regierung und vom Politbüro der SED alle Maßnahmen und Schritte eingeleitet worden sind, um die Anlässe der Unzufriedenheit zu beseitigen, die Lebenshaltung unserer Werktätigen umgehend zu verbessern und Hindernisse für die Einheit Deutschlands wegzuräumen.3

    Die SED zog aus den Protesten also ganz andere Lehren: Die Stasi wurde noch enger an die SED gebunden und in großen Betrieben und Verwaltungen wurden die sogenannten Kampfgruppen der Arbeiterklasse gegründet – eine paramilitärische Organisation von Beschäftigten. Zusätzlich wurden die Polizeikräfte verstärkt und besser ausgerüstet und viele führende Parteifunktionäre ausgetauscht.

    In der BRD sahen die Reaktionen indessen ganz anders aus. Am 22. Juni 1953 beschloss der Berliner Senat die Umbenennung eines Teils der Berliner Straße und der Charlottenburger Chaussee in Straße des 17. Juni. Am 4. August 1953 wurde der 17. Juni schließlich zum Tag der deutschen Einheit und zu einem gesetzlichen Feiertag erklärt. Durch die tatsächliche Wiedervereinigung 1990 wurde der 3. Oktober zum Tag der deutschen Einheit. Der 17. Juni gilt seitdem als Gedenktag.

    Aktuelles

    Der 17. Juni 2028 fällt auf einen Samstag, weshalb nicht alle Berliner*innen von dem einmaligen Feiertag profitieren. Da der Handel an diesem Tag größtenteils geschlossen bleibt, sind es vorwiegend dort Beschäftigte, die einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag genießen können.

    Gesetzliche Regelung

    Der 75. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR ist in Berlin im Jahr 2028 einmalig ein gesetzlicher Feiertag. Siehe:

    Quellen

    1. Aufstand vom 17. Juni 1953 (wikipedia.org)
    2. Aufstand des 17. Juni 1953: Panzer gegen Parolen in der DDR (ndr.de)
    3. 17. Juni 1953 – Karl Eduard von Schnitzler